Das Wahlprogramm der SPD Kaarst stellt eine Vielzahl sozialdemokratischer Ziele vor, die auf eine gerechtere und nachhaltigere Stadtentwicklung abzielen. Bildung und Betreuung, sozialer Wohnungsbau, Klimaschutz und kommunale Infrastruktur sind die Schwerpunktthemen.
Allerdings fehlen in vielen Bereichen konkrete Umsetzungsstrategien und Finanzierungspläne, was die Realisierbarkeit der Vorhaben in Frage stellt.
Schnell wird wieder das Instrument „Steuererhöhungen“ als Teil der Finanzierung der Projekte genannt. Dass Steuererhöhungen in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten in einem Land mit den höchsten Abgaben Gift für die Konjunktur und das ohnehin erschreckend niedrige Konsumklima sind, scheint noch nicht überall angekommen zu sein.
Hinzu kommen Vorschläge in diesem Wahlprogramm, die uns schon ein wenig verwundert haben.
„Keine weiteren Grundstücke für privaten Wohnungsbau verkaufen sondern diese künftig in Erbpacht vergeben.“ steht dort als letzter Punkt beim Flächenmanagment.
Für alle, die nicht wissen, was Erbpacht bedeutet, haben wir die folgende Übersicht:
Erbpacht (heute korrekt als Erbbaurecht bezeichnet) ist ein spezielles Nutzungsrecht, das es erlaubt, ein Grundstück über einen sehr langen Zeitraum – meist zwischen 50 und 99 Jahren – zu nutzen und zu bebauen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein.
Die wichtigsten Punkte:
Grundstück bleibt Eigentum des Erbverpächters (oft Kirche, Kommune, Stiftung).
Erbbaurechtsnehmer darf auf dem Grundstück z. B. ein Haus bauen oder besitzen.
Dafür zahlt er regelmäßig einen Erbbauzins (eine Art Miete für das Grundstück).
Das Recht wird im Grundbuch eingetragen und ist vererbbar sowie übertragbar.
Nach Ablauf des Vertrags hat der Grundstückseigentümer Anspruch auf Rückgabe, oft mit Entschädigung für das Bauwerk (je nach Vertrag).
Vorteile:
Geringere Anfangskosten (man muss das Grundstück nicht kaufen).
Ermöglicht auch Personen mit weniger Kapital Wohneigentum.
Nachteile:
Monatlicher Erbbauzins.
Eingeschränkte Entscheidungsfreiheit (z. B. bei Verkauf oder baulichen Veränderungen oft Zustimmung nötig).
Unsicherheit bei Vertragsende (Verlängerung ist nicht garantiert).
Der Erbbaurechtsnehmer kann über seine eigene Immobilie nicht frei verfügen, denn oft wird ein Mitspracherecht im Vertrag festgelegt. Im Gegensatz zu einem Hypothekdarlehen laufen Erbbaurechtsverträge bis zu 99 Jahre lang.
Wir von der Wählergemeinschaft Wirfür41564 lehnen diese Forderungen strikt ab. In unserem Wahlprogramm, welches am Samstag, den 17. Mai 2025 von unserem Mitgliedern voraussichtlich verabschiedet wird, werden wir unter anderem zu den oben genannten Themen Stellung nehmen.



