In der Berichterstattung der NGZ vom 13.10.2025 wurde die Arbeitssituation sogenannter Gruppen im Kaarster Stadtrat leider unzutreffend dargestellt.
Herr Seeger behauptet, Gruppen im Kaarster Stadtrat dürften keine Anträge stellen, sondern nur Anfragen und seien nicht in Ausschüssen vertreten.
Diese Aussagen sind nach unseren Recherchen falsch, da sie im Widerspruch zur Gemeindeordnung NRW sowie zur offiziellen Information der Stadtverwaltung Kaarst vom 1. Oktober 2025 stehen.
In dieser Verwaltungsauskunft hat die Stadt Kaarst ausdrücklich klargestellt:
Damit ist eindeutig: Gruppen im Stadtrat Kaarst sind keineswegs rechtlos oder handlungsunfähig.
Sie sind demokratisch legitimierte Zusammenschlüsse, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dieselben parlamentarischen Instrumente nutzen können wie Fraktionen – mit Ausnahme der finanziellen Förderung und des Anspruchs auf Ausschussvorsitze.
Wir können nicht nachvollziehend, warum die NGZ durch unpräzise oder fehlerhafte Darstellung erneut den Eindruck erweckt, kleinere Ratsgruppen seien politisch wirkungslos.
Eine solche Berichterstattung wird weder den rechtlichen Gegebenheiten noch der kommunalen Realität gerecht und beschädigt das Vertrauen in sachorientierte lokale Berichterstattung.
Eine korrekte juristische Darstellung ist in der kommunalen Debatte unerlässlich – insbesondere, wenn es um die politische Mitwirkung kleinerer Gruppierungen geht, die ebenso das Mandat der Bürgerinnen und Bürger vertreten.
Wir erwarten, dass die NGZ diese Punkte richtigstellt und künftig sorgfältiger recherchiert, bevor über demokratisch gewählte Vertreterinnen und Vertreter berichtet wird.
Kommunalpolitik lebt von Transparenz – nicht von Fehlinterpretationen und schlechter Recherche. Gerne stehen wir allen Interessierten für Rückfragen zur Verfügung.
WIR für 41564 – Wir recherchieren. Wir dokumentieren. Wir informieren.



