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Urteil zum Kommunalwahlgesetz in NRW: Ein Sieg für die Demokratie – und ein Weckruf für die Landespolitik

Am 20. Mai 2025 hat der Verfassungsgerichtshof in Münster das im vergangenen Jahr eingeführte neue Kommunalwahlgesetz für verfassungswidrig erklärt.

Das sogenannte „Rock-Verfahren“, benannt nach dem grünen Landtagsabgeordneten Simon Rock, sollte die Sitzverteilung in den Kommunalparlamenten zugunsten größerer Parteien verändern.
Kleinere Parteien und Wählergemeinschaften, darunter auch die FDP, Volt, Die PARTEI, die Piratenpartei und das Bündnis Sahra Wagenknecht, hatten gegen diese Regelung geklagt – mit Erfolg.
Das Gericht stellte fest, dass das neue Berechnungsverfahren gegen das verfassungsrechtlich garantierte Prinzip der Chancengleichheit verstößt. Durch die systematische Bevorzugung größerer Parteien bei der Sitzverteilung wurde eine faktische Sperrklausel eingeführt, die kleinere politische Gruppierungen benachteiligte. Die Richter betonten, dass es keine hinreichenden Gründe für eine solche Neuregelung gab und dass die politische Realität hätte berücksichtigt werden müssen.
Für uns als Wählergemeinschaft „WIR für 41564“ ist dieses Urteil ein bedeutender Schritt zur Wahrung der demokratischen Vielfalt in Nordrhein-Westfalen. Es unterstreicht die Bedeutung gleichberechtigter Teilhabe aller politischen Kräfte an kommunalen Entscheidungsprozessen.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist nicht nur ein juristischer Sieg für kleinere Parteien, sondern auch ein klares Signal an die Landesregierung, die Prinzipien der Demokratie zu respektieren und zu schützen.
Wir setzen uns weiterhin für Transparenz, Fairness und die Stärkung der kommunalen Demokratie ein. Genau diese Vorgehensweise der etablierten Parteien sind einer von vielen Gründen, warum wir uns zu einer Wählergemeinschaft zusammengeschlossen haben.
Das Urteil bestärkt uns in unserem Engagement, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in 41564 und darüber hinaus zu vertreten.
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Weitere Informationen zum Urteil finden Sie auf der Website des WDR:
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