Seit dem 1. Januar 2022 schreibt das Personenbeförderungsgesetz vor, dass alle Haltestellen im deutschen ÖPNV barrierefrei zu gestalten sind. (Personenbeförderungsgesetz (PBefG), konkret § 8 Absatz 3.)
Der genaue Gesetzestext lautet sinngemäß: Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen (§ 8 Abs. 3 PBefG).
Die entsprechende Regelung im Personenbeförderungsgesetz stammt bereits aus dem Jahr 2013. Bis zur gesetzlichen Zielfrist am 01.01.2022 bestand somit ein Vorlauf von nahezu neun Jahren.
Wer ist zuständig?
Die Planung und Umsetzung erfolgt in den regionalen Nahverkehrsplänen — Aufgabenträger sind nach dem PBefG in der Regel die Kommunen. Die Baulastträger der Straßen (also meist die Gemeinden) sind für den physischen Umbau der Bus- und Straßenbahnhaltestellen verantwortlich.
Was gehört zur Barrierefreiheit?
Dazu gehören u. a. ein erhöhter Bordstein (damit der Bus bündig anfahren kann), Querungshilfen für Sehbehinderte sowie Unterstellmöglichkeiten, die für Fahrgäste und Fahrer gut einsehbar sind.
Der Haken an der Sache:
Der Bund hat zwar das Ziel im Gesetz verankert, aber keine Finanzmittel dafür bereitgestellt — er ging davon aus, dass Barrierefreiheit im Rahmen der regulären Investitionszyklen von allein erreicht wird. Das war ein Trugschluss.
In der Praxis sind daher viele Haltestellen bis heute noch nicht umgebaut.
In Kaarst sind gerade einmal 4 von 119 Haltestellen umgebaut und angepasst worden.
Nun hat Thomas Althoff, ein betroffener Bürger aus Büttgen, Klage eingereicht.
Unser Kommentar:
Seit dem 1. Januar 2022 müssen alle Bushaltestellen in Deutschland barrierefrei sein. So steht es im Personenbeförderungsgesetz. Schwarz auf weiß. Verbindlich.
Und die Realität? Tausende Haltestellen sind bis heute unverändert. Hohe Bordsteinkanten, fehlende Leitsysteme, keine rollstuhlgerechten Zugänge. Für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen — alles beim Alten.
Das ist kein Einzelfall. Es ist ein Muster.
Politik macht Gesetze. Politik verkündet Ziele. Politik verspricht Teilhabe, Gerechtigkeit, Fortschritt.
Doch zwischen dem Beschluss im Bundestag und der abgesenkten Bordsteinkante in Hintertupfingen liegen keine zwei Jahre — sondern Jahrzehnte. Oder gar nichts.
Der Grund ist immer derselbe: kein Geld, zu wenig Personal in den Verwaltungen, zu viel Bürokratie, zu wenig Koordination. Der Bund verabschiedet das Gesetz — und stellt keinen einzigen Euro dafür bereit. Die Kommunen sollen’s richten. Mit leeren Kassen und überlasteten Ämtern.
Allerdings ergibt sich aus der Mitteilungsvorlage X/2275 der Stadt Kaarst vom 29.08.2023, dass Fördermöglichkeiten bereits seit Jahren bestanden und die Förderung zwischenzeitlich sogar auf bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten aufgestockt wurde.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass im politischen Raum der Stadt Kaarst bereits im August 2023 offen thematisiert wurde, dass die gesetzliche Zielvorgabe nicht eingehalten wird.
Der Eindruck, es habe keinerlei Zeit oder finanzielle Möglichkeiten zur Vorbereitung gegeben, greift daher aus unserer Sicht zu kurz.
Die Betroffenen warten. Und warten. Und werden irgendwann müde, zu warten. Was bleibt, ist Frust, das Gefühl, nicht ernstgenommen zu werden — und am Ende der Klageweg. Ausgerechnet gegen den Staat, der ihnen per Gesetz versprochen hatte, für sie zu sorgen.
Wenn politische Versprechen systematisch nicht eingehalten werden, hat das einen Namen: Vertrauensverlust. Und der ist schwerer zu reparieren als jede Bushaltestelle.



